6.000 Euro Geldbuße wegen unerlaubter Vermietung als Ferienwohnung bei Airbnb
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat kürzlich entschieden, dass die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung über die Plattform “Airbnb” gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz verstößt.
Das Amtsgericht Frankfurt hatte die Betroffene zur Zahlung von Geldbußenin Höhe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt. Durch die Vermietung der Wohnung habe die Betroffene gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung verstoßen. Eine Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung war von der Stadt Frankfurt nicht erteilt worden.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 45/2019 v. 21.08.2019
Rechtsanwältin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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