Seit 2012 bieten wir als Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Krusch Münnig Rechtsdienstleistungen auf höchstem Niveau an. Frau Rechtsanwältin und Notarin Krusch ist mit ihrem Team in Dietzenbach für Sie da, während Frau Rechtsanwältin und Notarin Münnig Sie und Ihr Team in Frankfurt betreut.

Bei KRUSCH MÜNNIG finden Sie erfahrene Rechtsanwälte und Notare in Dietzenbach und Frankfurt. Frau Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist in Dietzenbach tätig, während Frau Rechtsanwältin und Notarin Mareike Münnig ihren Amtssitz in Frankfurt am Main hat. Ab Januar 2025 verstärkt Rechtsanwältin Sabiha Edler unser Team.
Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung. Als Anwälte vertreten wir Sie insbesondere im Arbeitsrecht und Mietrecht. Im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege stehen wir Ihnen als Notarinnen zur Seite.
Wir legen Wert auf höchste Qualität unserer juristischen Dienstleistungen für private und gewerbliche Mandanten. Ein vertrauensvoller Umgang, schnelle Bearbeitung und persönliche Erreichbarkeit sind uns dabei besonders wichtig. Bei uns sind Sie mehr als nur eine Fallnummer – wir sorgen dafür, dass Sie sich mit Ihren rechtlichen Anliegen gut aufgehoben fühlen.
Sie können sich mit Ihren Rechtsfragen jederzeit an uns wenden. Wir melden uns in der Regel werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Ihnen fachkundige Unterstützung zu gewährleisten und Sie unfassend zu Ihrer Rechtsfrag zu beraten, ist unsere oberste Priorität.
Sich an einen Anwalt oder Notar zu wenden, kann Überwindung kosten. Wir begegnen unseren Mandanten vertrauensvoll und auf Augenhöhe.

Eine anwaltliche Erstberatung kostet bei uns 180,00 EUR. Die anwaltliche Erstberatung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. In Notarsachen fallen die gesetzlichen Gebühren an. In der Erstberatung wird mit Ihnen gemeinsam der Sachverhalt ermittelt und eine erste Einschätzung der Rechtslage vorgenommen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie vorab klären, ob Ihre Versicherung die Kosten für die Erstberatung für Sie übernimmt.
Als Notare sind wir verpflichtet, für unsere Amtstätigkeit die gesetzlichen Gebühren nach dem dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu erheben. Es ist uns nicht gestattet, die Gebühren zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bitte fragen Sie uns vor der Beurkundung, welche Kosten für die Notartätigkeit auf Sie zukommen können. Wir klären Sie gerne vorab über die Kosten auf.
Sie bringen im Idealfall alle Unterlagen, die Sie zu Ihrem Rechtsfall haben, mit. In unserer Kanzlei prüfen wir gerne die Erheblichkeit Ihrer Dokumente.
Beispiele für solche Unterlagen:
- Abgeschlossene Mietverträge
- Notarielle Urkunden
- Verträge allgemeiner Art
- Schriftwechsel
- Kontounterlagen
Für unsere gewerblichen und privaten Mandanten erbringen wir rechtliche Dienstleistungen auf höchstem Niveau, wobei die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht, Mietrecht, sowie in der Notartätigkeit liegen.
Sollte keine Vereinbarung zustande kommen, berechnen wir unsere anwaltlichen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie klären, ob Ihre Versicherung die Kosten für Sie übernimmt.
Die Kosten in Notarangelegenheiten berechnen sich nach dem GNotKG und sind gesetzlich vorgeschrieben.