Notartätigkeit

Antonia Krusch und Mareike Münnig
Rechtsanwältinnen und Notarinnen mit Amtssitz in Dietzenbach und Frankfurt

Tätigkeiten der Notarinnen

Frau Rechtsanwältin und Notarin Münnig und Frau Rechtsanwältin und Notarin Krusch haben ein öffentliches Amt inne und Ihnen sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen worden. Sie üben präventive Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Immobilienkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben.                     

Damit Käufer- und Verkäuferseite bei einem solch wichtigen Geschäft sachgemäß beraten werden und eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrags gewährleistet ist, hat der Gesetzgeber die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars vorgesehen. Es ist ihre oder seine Aufgabe, als neutrale und unabhängige Beraterin oder Berater die Interessen aller Parteien im Blick zu haben und für faire und ausgewogene Regelungen zu sorgen.

Selbstsverständlich sind Sie bei Ihrem Immobilienkauf oder -Verkauf bei Frau Rechtsanwältin und Notarin Münnig in besten Händen.

Vererben und Verschenken

Der Gesetzgeber sieht für diesen Übergang von Vermögenswerten zunächst die sogenannte gesetzliche Erbfolge vor. Diese berücksichtigt nicht, ob die Erblasserin oder der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis hatte oder aber gar kein Kontakt bestand. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob Erbinnen oder Erben auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen. Diese Aufzählung ließe sich mühelos weiterführen, weshalb es auch im Hinblick auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ratsam ist, in solchen Fragen eine Notarin oder einen Notar aufzusuchen.

Es ist sozusagen das "täglich Brot" von Frau Rechtsanwältin und Notarin Münnig, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. In einem persönlichen Gespräch mit den Ihnen können Sie gemeinsam individuell richtige Lösung finden und diese rechtssicher umsetzen. Dabei bietet ein notarielles Testament gegenüber einem handschriftlichen Testament oftmals auch kostenmäßige Vorteile.

Unternehmen

Das Führen eines Unternehmens stellt an die Inhaber hohe Anforderungen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass ein Betrieb einen dynamischen Organismus darstellt, der jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen erfordert.                                        

Unternehmer müssen dabei nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates:

  • So stellen sich Fragen zunächst bei der Gründung eines Unternehmens. Welche Rechtsform ist die richtige?
  • Sie setzen sich fort bei der Führung des Unternehmens.
  • Schließlich muss zur Erhaltung des Betriebes die Unternehmensnachfolge geplant werden.

Frau Rechtsanwältin und Notarin Münnig kann Ihnen aufgrund ihrer Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe sein.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben.                                                                            

Die Partner sind bereit, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren stand bis zur Öffnung der „Ehe für Alle“  die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z. B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder würde ich ohne weitere Regelungen mit Ansprüchen meines Partners konfrontiert sein?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall meines Partners?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus. Sie sind abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.

Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Frau Rechtsanwältin und Notarin Münnig kann als unparteiische Beraterin diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Sie verhilft Ihnen zu einem maßgeschneiderten rechtlichen Kleid für ihre persönliche Lebenssituation.

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption, ist sie die richtige Ansprechpartnerin.

Notfallvorsorge

Der Notfall sollte - in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen.                                    

Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für Sie als betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Frau Rechtsanwältin und Notarin Münnig bereitet für diese Notfälle auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

   

Quelle: www.Notar.de

               

 

       
                               

                       

                               
                               
                       
Kündigung & Kündigungsschutz

Haben Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten? Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers muss man innerhalb von 3 Wochen ab Zugang juristisch vorgehen, sonst wird sie wirksam, egal ob die Kündigung rechtmäßig ist, oder nicht.

Das gilt sowohl für ordentliche Kündigungen des Arbeitsverhältnisses, als auch für außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund. Zögern Sie aus diesem Grund bitte nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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