Mietrecht: Beobachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Beobachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll. Bei Wohnungsmärkten mit stark steigenden Mieten soll dies zur Entspannung beitragen.

Über den Entwurf berät nun der Bundestag.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 1161 v. 21.10.2019


Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

Mehr erfahren...

Weitere Artikel zu dem Thema

Unsere Schwerpunkte

Zu unseren Leistungen gehören:
Termin vereinbaren:
+49 6074 239 959-1