Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter vom Vermieter unter Bezugnahme auf ihr hohes Lebensalter und ihre langjährige und tiefe Verwurzelung am Ort der Mietsache die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können.
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Wohnungverlust bei langen Mietverhältnisses und alten Mietern so schwerwiegend ist, dass ein Wohnungsverlust auf eine Verletzung der Menschenwürde hinausliefe.
Vorinstanz
AG Berlin-Mitte, Urt.v . 26.10.2018 - 20 C 221/16
Quelle: Pressemitteilung des KG Nr. 24/2021 v. 27.05.2021
Rechtsanwältin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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