Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsausfall

I. Zahlungsausfall als Kündigungsgrund

Der Zahlungsausfall seitens der Mieter stellt einen der wichtigsten Kündigungsgründe für Vermieter dar. Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Entrichtung der Miete in erheblichem Maße in Verzug gerät. Dabei ist zu beachten, dass ein erheblicher Zahlungsrückstand vorliegen muss, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht.

II. Verspätete Zahlung als Kündigungsgrund

Auch verspätete Zahlungen seitens der Mieter können in bestimmten Fällen einen Kündigungsgrund darstellen. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn der Mieter mit der Mietzahlung in zwei aufeinanderfolgenden Terminen oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, in erheblichem Maße in Verzug gerät. Hierbei ist zu beachten, dass die verspätete Zahlung erheblich sein muss und die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist.

III. Rechtliche Voraussetzungen und Verfahren

Um eine Kündigung aufgrund von Zahlungsausfall oder verspäteter Zahlung rechtlich wirksam durchzuführen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem die vorherige Mahnung des Mieters, in der er auf die Zahlungsrückstände hingewiesen wird. Zudem muss der Zahlungsrückstand erheblich sein und die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar machen. Es ist ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen und die formellen Anforderungen sorgfältig zu beachten, um eine rechtmäßige Kündigung zu gewährleisten.

IV. Rechtsfolgen der Kündigung

Die Kündigung aufgrund von Zahlungsausfall oder verspäteter Zahlung hat verschiedene Rechtsfolgen. Hierzu gehören unter anderem die Beendigung des Mietverhältnisses, die Räumung und Übergabe der Mietwohnung sowie gegebenenfalls die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kündigung aufgrund von Zahlungsrückständen nicht automatisch zur sofortigen Räumung führt, sondern dass gegebenenfalls ein gerichtliches Räumungsverfahren erforderlich ist.

Die Kündigungsmöglichkeiten im Mietrecht aufgrund von Zahlungsausfall oder verspäteter Zahlung seitens der Mieter stellen einen bedeutsamen Aspekt für Vermieter dar.  Eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist für Vermieter unerlässlich, um ihre Rechte und Pflichten angemessen wahrnehmen zu können.

Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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