Corona-Aktuell

Eigentümerversammlung einer WEG muss auch während Corona-Pandemie stattfinden

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemenschaft kann sich nicht unter Hinweis auf die Corona-Pandemie weigern, eine Eigentümerversammlung durchzuführen. Dies hat das LG Frankfurt in seinem Beschluss vom 16.02.2021 bestätigt.    

Solange öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegen stehen, muss eine Eigentümerversammlung auch bei Mehraufwand wegen Hygienevorschriften stattfinden.

Quelle: Pressemitteilung des DAV MietR Nr. 10/2021 v. 09.04.2021

Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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