Ein Spaziergang in der Mittagspause ist nicht unfallversichert
Das Landessozialgericht Hessen (LSG Darmstadt) entschied, dass kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer während eines Spazierganges in der Mittagspause einen Unfall erleidet.
Nach Ansicht des Landessozialgericht ist der Spaziergang in der Mittagspause eine private Angelegenheit, die nicht gesetzlich unfallversichert ist. Spazierengehen ist keine Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Darmstadt Nr. 11/2019 v. 24.07.2019
Rechtsanwältin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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