Abfindung bei Kündigung

Die Möglichkeit, eine Abfindung bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages zu erhalten, besteht in bestimmten Fällen, in denen ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wird und der Arbeitnehmer gegen diese Kündigung vorgeht. Im Folgenden wird erläutert, wie diese Möglichkeit im deutschen Arbeitsrecht aussieht.

  1. Kündigungsschutzklage einreichen

Um eine Abfindung in einem Kündigungsschutzprozess zu erhalten, muss der Arbeitnehmer zunächst eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Die Klage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer erfolgen.

  1. Kündigungsgründe prüfen

Das Arbeitsgericht prüft die Wirksamkeit der Kündigung und entscheidet darüber, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Dabei werden verschiedene Kündigungsgründe berücksichtigt, wie beispielsweise personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen.

  1. Güteverhandlung und Vergleichsverhandlungen

Nach der Einreichung der Kündigungsschutzklage eine Güteverhandlung angesetzt. In dieser Verhandlung versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen. Dabei wird auch über die Möglichkeit einer Abfindung verhandelt.

Im Rahmen der Güteverhandlung oder auch in späteren Vergleichsverhandlungen haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Abfindung zu vereinbaren. Die Höhe der Abfindung kann je nach individueller Situation variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und den Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzprozess.

  1. Entscheidung des Gerichts

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, geht der Kündigungsschutzprozess in die gerichtliche Entscheidungsphase über. Das Arbeitsgericht entscheidet dann über die Wirksamkeit der Kündigung und gegebenenfalls über eine mögliche Abfindung. Wenn das Gericht die Kündigung als unwirksam erachtet, kann es dem Arbeitgeber auferlegen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. In diesem Fall entfällt die Möglichkeit einer Abfindung.

  1. Sozialauswahl und Weiterbeschäftigungsanspruch

Es ist wichtig zu beachten, dass in bestimmten Fällen der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder eine Sozialauswahl geltend machen kann. Wenn das Gericht eine Sozialauswahl zugunsten des Arbeitnehmers feststellt und der Arbeitgeber dennoch eine Kündigung ausspricht, kann dies die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers stärken und zu einer höheren Abfindung führen.

Abschließend ist zu beachten, dass die Möglichkeit, eine Abfindung in einem Kündigungsschutzprozess zu erhalten, von verschiedenen Faktoren abhängt und von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Es wird empfohlen, im Falle einer Kündigung rechtlichen Rat von einem Rechtsanwalt einzuholen.

Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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