Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2019
Das Kindergeld wird erhöht
Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind um 10 EUR. Familien erhalten nun 204 Euro statt bisher 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind sind es nun 210 statt bisher 200 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro statt 225 Euro.
Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen steigt
Die erste Stufe der Kinderzuschlagreform tritt in Kraft. Die Geldleistung wird auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht.
Mehr Geld für Rentner
Zum 01.07.2019 steigen auch die Renten. In den alten Bundesländern erhöhen sie sich um 3,18%, in den ostdeutschen Ländern steigen die Renten um 3,91%.
Beitragsentlastung für Geringverdiener
Geringverdiener werden ab Juli 2019 stärker bei den Sozialabgaben entlastet. So zahlen sie nun bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro brutto geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.
Monatlich unpfändbarer Grundbetrag steigt
Schließlich können Schuldner ab 01.07.2019 mehr Geld aus ihrem Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.178,59 EUR für Einzelpersonen ohne Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für die erste Person um monatlich 443,57 EUR und um je 247,12 EUR monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 30.06.2019
Rechtsanwältin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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