Arbeitsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei KRUSCH MÜNNIG berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht,
gleichgültig ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind.

Anwalt für Arbeitsrecht

Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist in vielen Fällen ein unverzichtbarer Partner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt und regelmäßig geändert wird. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten Anwalt an seiner Seite zu haben, der sich in diesem Bereich auskennt und den Betroffenen bei rechtlichen Fragen und Problemen zur Seite steht.

Die wichtigste Aufgabe eines Anwalts für Arbeitsrecht ist es, seinen Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. In der Regel sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten sehr emotional und belastend, da sie oft existenzielle Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben können. Hier kann ein Anwalt als neutraler und sachlicher Berater und Vermittler fungieren und helfen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vermeidung von arbeitsrechtlichen Konflikten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorfeld beraten und unterstützen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. So kann er beispielsweise bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen oder Kündigungen beratend tätig werden und auf potenzielle rechtliche Probleme hinweisen.

Kündigung und Kündigungsschutz

Haben Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten? Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers muss man innerhalb von 3 Wochen ab Zugang juristisch vorgehen, sonst wird sie wirksam, egal ob die Kündigung rechtmäßig ist, oder nicht. Das gilt sowohl für ordentliche Kündigungen des Arbeitsverhältnisses, als auch für außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund. Zögern Sie aus diesem Grund bitte nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie sich Hoffnungen machen, vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten.

Abfindungen von Arbeitgebern sind gesetzlich nicht vorgesehen. Das heißt, ein Arbeitgeber muss Ihnen im Falle einer Kündigung keine Abfindung zahlen. Dies geschieht immer freiwillig, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf seinen Arbeitsplatz verzichtet. Abfindungen werden meist in Kündigungsschutzprozessen erzielt. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Zur Höhe der Abfindung lässt sich nur eine Faustformel heranziehen, da es immer um den konkreten Einzelfall geht. Die Faustformel lautet: Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Es handelt sich, wie gesagt, um eine Faustformel. Das heisst, das die Abfindung in jedem Einzelfall verhandelt werden muss und auch höher oder niedriger ausfallen kann.

Für Sie als Arbeitgeber ist es ebenfalls wichtig, sich optimal auf eine Kündigung und einen eventuellen Kündigungsschutzprozess vorzubereiten. Sprechen Sie uns gerne an, wie helfen Ihnen gerne.

Wir helfen bei Abmahnungen

Auch bei Abmahnungen des Arbeitgebers lohnt es sich, schnell zu handeln, um zu verhindern, dass die Abmahnung in die Personalakte gelangt. Sobald die Abmahnung in der Personalakte ist, kann man auf Entfernung aus der Personalakte klagen. Wenden Sie sich auch in diesem Fall gerne an uns. Es ist nämlich nicht für für Ihr Fortkommen in Ihrem Unternehmen wichtig, dass Sie eine “saubere” Personalakte haben, sondern auch im Hinblick auf eine mögliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Denn je mehr Abmahnungen gegen Sie ausgesprochen werden und je mehr Abmahnungen in Ihrer Personalakte landen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer verhaltensbedingten Kündigung.

Arbeitszeugnisse anwaltlich prüfen

Arbeitszeugnisse sind häufig schwierig zu verstehen, weil die sog. Zeugnissprache verwendet wird. Auf den ersten Blick sieht die Bewertung gut aus. Aber eigentlich ist die Bewertung der Arbeitsleistung nur Durchschnitt. Lassen Sie deshalb Ihr Arbeitszeugnis anwaltlich prüfen.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam jeden Satz Ihres Zeugnisses, erklären die Bedeutung und entschlüsseln für Sie die Note, die hinter der Formulierung steckt.

In den meisten Fällen ist es möglich, das Arbeitszeugnis innerhalb einer Beratung zu prüfen. Diese Beratung und Prüfung kostet Sie dann nur 150,00 EUR.

Fragen Rund um Pausenzeiten, Urlaub und Gehalt beantworten wir selbstverständlich ebenfalls.

Maßgeschneiderte Arbeitsverträge

Falls Sie als Arbeitgeber neue Arbeitsverträge benötigen, schreiben wir für Ihr Unternehmen auch maßgeschneiderte Arbeitsverträge. Egal ob Vollzeit-, Teilzeit-, oder Minijobverträge. Wir haben für jedes Unternehmen die passende Lösung.

Rechtsschutzversicherung

Grade im Arbeitsrecht lohnt sich aus unserer Sicht eine Rechtsschutzversicherung. Denn im Arbeitsrecht können die Gegenstandswerte schnell hoch sein und somit die anwaltliche Tätigkeit teuer. Zudem tragen im Gerichtsverfahren vor den Arbeitsgerichten die Parteien in der ersten Instanz die Kosten immer selbst. Das heisst, egal ob Sie Ihren Rechtsstreit gewinnen oder verlieren, Sie zahlen immer Ihre Anwaltskosten aus eigener Tasche. Hier ist eine nach unserer Auffassung eine Rechtsschutzversicherung wirklich sinnvoll.

Kündigung & Kündigungsschutz

Haben Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten? Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers muss man innerhalb von 3 Wochen ab Zugang juristisch vorgehen, sonst wird sie wirksam, egal ob die Kündigung rechtmäßig ist, oder nicht.

Das gilt sowohl für ordentliche Kündigungen des Arbeitsverhältnisses, als auch für außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund. Zögern Sie aus diesem Grund bitte nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Arbeitszeugnisse prüfen lassen

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Abmahnungen

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Maßgeschneiderte Arbeitsverträge

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Rechtsschutzversicherung

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